Folgende Punkte trugen wir als Petition vor:<\/p>\n
Die damalige Vorsitzende des Petitonsausschusses Frau L. teilte uns mit, dass sie unsere Eingabe zum Anlass genommen hat, eine \u00dcberpr\u00fcfung einzuleiten und forderte eine Stellungnahme des Bundesministeriums der Verteidigung an.<\/p>\n
Im April 2000 erhielten wir eine erste Antwort von dort:<\/p>\n
Der Petitonsausschuss schloss sich zu den obigen Punkte 1 bis 6 den Meinungen aller Beh\u00f6rden an.<\/p>\n
So hie\u00df es u. a.,<\/p>\n
\n\n
- dass die Kreiswehrersatz\u00e4mter umfassend bem\u00fcht seien, im Musterungsverfahren den k\u00f6rperlichen und geistigen Entwicklungsstand richtig zu beurteilen,<\/li>\n
- in der Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht keine Beanstandung zu erkennen sei,
\neine disziplinare Reaktion nicht in Betracht gekommen sei, weil zun\u00e4chst das Strafverfahren abgewartet werden musste und die Wehrpflichtigen dann bereits aus der Bundeswehr entlassen waren,<\/li>\n- gegen Fehlverhalten Einzelner (Schie\u00dfunfall 1992) helfen leider auch die besten Vorschriften nicht ,<\/li>\n
- die Aufarbeitung des Schie\u00dfungl\u00fccks einer Vielzahl von Stellen oblag, ein sogenannter \u201eGesamtbericht\u201c jedoch nicht zu erstellen war, und<\/li>\n
- weitergehende Anspr\u00fcche als aus dem Versorgungsgesetz ausgeschlossen seien.<\/li>\n<\/ul>\n<\/blockquote>\n
In einem weiteren Brief vom Mai 2000 machten wir gegen\u00fcber dem Petitionsausschuss deutlich, dass wir diese Antworten als unbefriedigend und entt\u00e4uschend empfinden.<\/p>\n
Die Vorsitzende Frau L. bedauerte daraufhin, dass wir ihre Ausf\u00fchrungen f\u00fcr so unbefriedigend halten. Unsere Petition wurde weiteren Pr\u00fcfungen unterzogen.<\/p>\n
Nach Abschluss dieser Pr\u00fcfungen beschloss der Petitionsausschuss, unsere Petition zur Entscheidung dem Deutschen Bundestag vorzulegen. Dieser beschloss dann am 13.09.2002:<\/p>\n
1. Die Petition der Bundesregierung \u2013 dem Bundesministerium der Verteidigung – als Material zu \u00fcberweisen, soweit sie eine Pr\u00fcfung der Sicherheitsbestimmungen bei Gefechtsschie\u00dfen betrifft,<\/p>\n
2. das Petitionsverfahren im \u00dcbrigen abzuschlie\u00dfen.<\/em><\/p>\n
Auch nach dieser weiteren \u00dcberpr\u00fcfung sahen Petitionsausschuss und Deutscher Bundestag keinen Handlungsbedarf.<\/p>\n
Lediglich den Punkt der Sicherheitsbestimmungen hat der Ausschuss nochmals \u00fcberdacht, \u00e4u\u00dfert allerdings Zweifel, ob weitere neue Vorschriften wirklich mehr Sicherheit bringen. Deshalb wurde entschieden, die Petition dem Bundesministerium der Verteidigung als Material zu \u00fcberweisen. Er (der Ausschuss) verbindet damit die Erwartung, dass das gesamte Konvolut sicherheitsrelevanter Bestimmungen f\u00fcr Gefechtsschie\u00dfen einer erneuten ernsthaften Pr\u00fcfung mit dem Ziel unterzogen wird, m\u00f6glicherweise zu einer Vereinfachung, damit einhergehend zu einer besseren Handhabbarkeit zu kommen, die aus seiner Sicht letztlich zu mehr Sicherheit f\u00fchren wird.<\/p>\n
Unser einziger Erfolg:<\/h2>\n
Die Hoffnung, der Tod von Christian k\u00f6nnte zu Vorschriften\u00e4nderungen bei Gefechtsschie\u00dfen f\u00fchren und damit weitere Todesf\u00e4lle vermieden werden..<\/p>\n
Der Deutsche Bundestag berichtete danach an den Petitionsausschuss und darin hei\u00dft es, \u201edass die entsprechenden Ma\u00dfnahmen zur Verbesserung der Sicherheitsbestimmungen bei der Durchf\u00fchrung von Gefechtsschie\u00dfen bei Nacht ergriffen wurden<\/em>\u201c. Weiterhin erfolge eine Neufassung der ZDV 44\/10 \u201eSchie\u00dfsicherheit\u201c.<\/p>\n
Nachdem immer wieder Soldaten bei Schie\u00df\u00fcbungen sterben, fragen wir uns bis heute: \u201eWas ist denn aus dem Material geworden, das der Deutsche Bundestag dem Verteidigungsministerium \u00fcbergeben hat?\u201c<\/p>\n
\u201eJeder hat das Recht auf Leben und k\u00f6rperliche Unversehrtheit<\/strong>\u201c- Grundgesetz Artikel 2, Abs. 2. Daraus ist von einer Schutzpflicht des Staates auszugehen. \u201eDiese verpflichtet den Staat, alles zu tun, um Grundrechte zu verwirklichen. Praktische Bedeutung hat diese Pflicht in erster Linie f\u00fcr das Grundrecht auf Leben und k\u00f6rperliche Unversehrtheit erlangt. Sie verpflichtet als Grundlage einer Schutzpflicht grunds\u00e4tzlich zu positivem staatlichem T\u00e4tigwerden und sie ist Sache der zust\u00e4ndigen staatlichen Organe<\/strong>\u201c, hei\u00dft es in den Erl\u00e4uterungen der Grundz\u00fcge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland (Konrad Hesse).<\/p>\n
In letzter Zeit hat die Frage, ob insgesamt ungeeignete Soldaten in der Bundeswehr dienen wieder an Aktualit\u00e4t gewonnen. Selbst der Verteidigungsminister stellte diese Frage in aller \u00d6ffentlichkeit und Stimmen, die die Pr\u00fcfung des geistigen Niveaus bei der Musterung fordern, wurden laut. Hintergrund ist das skandal\u00f6se Auftreten deutscher Soldaten im Ausland (z. B. Pr\u00e4sentieren mit Totensch\u00e4deln in Afghanistan). Unserer Monierung nach dem Tod von Christian konnte der Petitionsausschuss nicht folgen. Vielmehr war er \u00fcberzeugt, dass der \u00e4rztliche und psychologische Dienst umfassend bem\u00fcht ist, den Entwicklungsstand richtig zu beurteilen !!!!<\/p>\n
Im Petitionsverfahren erhielten wir nur die Schreiben des Petitionsausschusses, jedoch nie anderen Schriftverkehr zwischen den Beh\u00f6rden untereinander zur Einsicht. Auch auf Nachfrage nicht. So war es uns nicht m\u00f6glich, zu einzelnen Punkten unsere Erkl\u00e4rungen abzugeben. Eigeninitiative, kritische Hinterfragung bestehender Normen, sind offensichtlich nicht erw\u00fcnscht.<\/p>\n
Trotz allem danken wir Frau L. als damalige Vorsitzende des Petitionsausschusses. Vielleicht war sie pers\u00f6nlich nicht immer der Meinung des Ausschusses. Wir glauben schon, dass sie sich ausf\u00fchrlich mit der Problematik besch\u00e4ftigt hat und uns helfen wollte. Vermutlich war ihr als Einzelperson unter den gegebenen Bedingungen nicht mehr m\u00f6glich.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"
Im Juni 1999 wandten wir uns an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Noch immer gab es Fragen, die nicht umfassend gekl\u00e4rt waren oder die Versuche einer Erl\u00e4uterung waren f\u00fcr uns unbefriedigend geblieben. \u00dcber den Petitionsausschuss hofften wir auf Unterst\u00fctzung. Folgende Punkte trugen wir als Petition vor: Heranziehung von jungen Menschen zum Wehrdienst mit Reifegradverz\u00f6gerung, so<\/p>\n
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