Hierbei handelt es sich nur um einen vorläufigen Untersuchungsbericht des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung, Koblenz.
Kurzdarstellung des Ereignisses:
„Bei einem Gefechtsschießen bei Nacht mit Soldaten der Grundausbildung haben zwei Soldaten des wartenden Rennens, das bereits Munition empfangen hatte, ohne Befehl ihre Waffen fertig geladen und den Feuerkampf auf die vermeintlich erkannten Ziele eröffnet…..“
Ursache:
„Mit großer Wahrscheinlichkeit verwechselten die beiden Schützen ihre Warteposition mit der eigentlichen Schützenstellung, welche sich 50 m weiter vorne befand. Als die beiden Schützen die Vorfeldbeleuchtung sahen und hörten, daß andere Schützen bereits schossen, meinten sie ebenfalls am Feuerkampf teilnehmen zu müssen und eröffneten das Feuer“.
Anmerkung:
„Dieses Besondere Vorkommnis zeigt weitgehende Parallelen zu einem Vorfall der sich 1992 auf dem Truppenübungsplatz Schwarzenborn ereignete……Die mit diesem Untersuchungsbericht ausgesprochenen Empfehlungen, wurden zwar bei verschiedenen Ausbildungseinrichtungen in die Ausbildung übernommen, jedoch nie Bestandteil einer Vorschrift“
Maßnahmen:
Aufnahme folgender Sicherheitsbestimmung in die Vorschriften:
„Wenn an ein wartendes Rennen bereits Munition ausgegeben wurde, so müssen diese Soldaten durch einen oder mehrere Sicherheitsgehilfen (abhängig von Sicht und örtlichen Gegebenheiten) beaufsichtigt werden“.
Abschlussbericht erfolgt nach Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft.
Trotz Hinweis eines Bundeswehrangehörigen, dass uns als Eltern von Christian ein Abschlussbericht der Bundeswehr zustehen würde, erhielten wir bis heute keine entsprechenden Unterlagen. Trotz mehrerer Anfragen und Bitten wurde uns geantwortet: „Wir bekämen keinen Abschlussbericht und im Übrigen sei uns ja alles bekannt“.