Am 01.09.1997 begann für mich nun wirklich der Ernst des Lebens. „Grundlage für die Wehrpflicht ist der Artikel 12 a des Grundgesetzes. Danach können Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften … verpflichtet werden Der Wehrdienst ist also die vom Grundgesetz vorgesehene Normalität“ (aus „Wegweiser für Wehrpflichtige“). Ich begann deshalb meinen Wehrdienst bei der 7. Luftwaffenausbildungskompanie in Goslar.
Ich vertraute auf das Wissen, die Sorgfaltspflicht, das Pflichtbewußtsein der Vorgesetzten und Kameraden, als ich den Wehrdienst begann.
Am 17.10.1997 fand das „Öffentliche Gelöbnis“ statt, zu dem meine Eltern anwesend waren. Wir sollten das Versprechen geben, „für Recht und die Freiheit unseres Landes einzutreten und die uns auferlegten Pflichten treu zu erfüllen“, so schrieb es jedenfalls unser Kompaniechef auf die Einladung.
Das ist das letzte Bild von mir, aufgenommen am 17.10.1997 in Goslar. Ich ahnte nicht, dass ich nicht mehr lange zu leben habe, dass andere Menschen über mein Leben entscheiden werden und dass die „auferlegten Pflichten“ von ihnen nicht erfüllt werden.
Die letzten Worte meiner Mutter am Bahnhof waren: „Pass auf Dich auf“.Das wollte ich wohl gerne tun, doch was macht man, wenn es andere nicht tun?
Und so nahm das schreckliche Geschehen seinen Lauf.