Mit der Veröffentlichung unserer Internetseite sollte gleichzeitig diese Annonce in der LVZ (Leipziger Volkszeitung) und in der Goslarschen Zeitung am 10. Todestag von Christian erscheinen.
Während die Annonce in der LVZ problemlos erscheinen konnte, wurde mir vom Leiter der Anzeigenannahme der Goslarschen Zeitung deutlich gemacht, dass er der Veröffentlichung nur zustimmt, wenn ich einige Änderungen vornehme:
„Die Annonce könne so nicht erscheinen. Ich möchte bitte das Wort „getötet“ ersetzen durch „tödlich verunglückt“ oder „aus dem Leben gerissen“. Außerdem hätte die Internetadresse am Ende der Annonce zu stehen.
Er müsse die Interessen der „342932“ Leser berücksichtigen und nicht die Interessen eines Einzelnen. Wenn ich „getötet“ schreibe, klingt das nach Mord und würde die Leser zu Spekulationen veranlassen.
Ich erklärte Herrn N., dass es zwar kein „Mord“ gewesen sei, jedoch Christian von einem anderen Menschen getötet wurde. Nach dem juristischen Sprachgebrauch handelt es sich um „fahrlässige Tötung“. Und damit es keine Spekulationen gibt, steht ja die Internetadresse www.fam-stöbe.de bereit. Wenn ich „tödlich verunglückt“ schreibe, trifft das nicht die Wahrheit. Denn dann könnte Christian z. B. mit dem Auto verunglückt oder auf einem nassen Baumstamm ausgerutscht sein und sich dabei tödlich verletzt haben….. Er ist durch Fremdeinwirkung gestorben. „Getötet“ durch „tödlich verunglückt“ oder „aus dem Leben gerissen“, nur diese beiden Varianten werden akzeptiert und die Internetadresse an das Ende der Annonce. „Ich führe keine Diskussionen mit ihnen, entweder ändern oder sie erscheint nicht“.
Die Annonce ist nicht erschienen.
Ich wollte nicht ca. 100 Euro für eine Annonce bezahlen, die nicht meinen Vorstellungen entspricht.
Nachdem ich mich mit einem Brief an die Geschäftsführung der Goslarschen Zeitung im November 2007 gewandt hatte, erhielt ich einen Anruf. Darin wurde mir erklärt, dass der Leiter der Anzeigenannahme selbst entscheiden kann, was veröffentlicht wird und was nicht. Jedoch die Geschäftsführung hätte einer Veröffentlichung zugestimmt. Falls ich wieder einmal beabsichtigen würde, eine Annonce aufzugeben, solle ich mich direkt an sie wenden.
Das Geld für die nicht erschienene Annonce ist einem „guten Zwecke“ zugeflossen!